Weshalb Sanieren Sinn macht
Sie Investieren nachhaltig in Ihre Liegenschaft.
Sie können von Fördergeldern profitieren.
Profitieren Sie von langfristig tiefen Energiekosten.
Erhöhen Sie den Marktwert Ihrer Liegenschaft.
Das Gebäudeprogramm
Das Gebäudeprogramm unterstützt Sie mit Förderbeiträgen, wenn Sie den Energieverbrauch oder den CO 2-Ausstoss Ihrer Liegenschaft vermindern. Gefördert werden bauliche Massnahmen wie:
- die Wärmedämmung der Gebäudehülle
- der Ersatz fossiler oder konventionell-elektrischer Heizungen durch Heizsysteme mit erneuerbaren Energien oder durch den Anschluss an ein Wärmenetz
- umfassende energetische Sanierungen oder Sanierungen in grösseren Etappen sowie Neubauten im Minergie-P Standard
- Siehe auch:
- https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/
Kantonale Unterschiede
Die Kantone legen individuell fest, welche Massnahmen sie zu welchen Bedingungen fördern. Die Basis dafür bildet das Harmonisierte Fördermodell der Kantone (HFM 2015). Der GEAK Plus (Gebäudeausweis der Kantone) hilft Ihnen bei der vorausschauenden Planung Ihres Bauprojektes und ist teilweise auch Bedingung für den Erhalt von Förderbeiträgen. Beachten Sie die Förderbedingungen Ihres Kantons frühzeitig!
Bedingungen
Die wichtigsten und in allen Kantonen einheitlichen Bedingungen sind:
- Ihre Liegenschaft wurde vor dem Jahr 2000 erstellt (Datum rechtskräftige Baubewilligung)
- Nur beheizte Gebäudeteile sind förderberechtigt (Mindesttemperatur 16 Grad. Ausnahme: Ausbau Estrich)
- Der Beitrag für Ihr Gesuch muss ohne kantonale Zusatzförderung mindestens CHF 3000 betragen
- Falls Sie für eine Massnahme bereits Fördergelder vom Bund oder Stiftung Klimarappen erhalten, ist diese nicht förderberechtigt. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Ein Baubeginn vor Erhalt der Förderzusage erfolgt auf eigenes Risiko
In 6 Schritten zum Fördergeld
1. Die kantonale Energieberatungsstelle kontaktieren
2. Energieberatung einholen
3. Ein Sanierungskonzept erstellen
Legen Sie vor Baubeginn einen gut durchdachten Sanierungsplan fest. Ein solcher umfasst den Sanierungsumfang und die Etappierung. Dabei sollten auch künftige Nutzungsbedürfnisse abgeklärt und eingeplant werden. So lässt sich entscheiden, ob ein Abbruch und Ersatzneubau, eine Teilsanierung oder eine umfassende Erneuerung bzw. eine Sanierung mit Anbau erfolgen soll. Sie können sich auch für einen Standard, zum Beispiel Minergie, entscheiden, oder für einen Wechsel auf erneuerbare Energien.
4. Fördergeld beantragen
5. Sanieren