Weshalb Sanieren Sinn macht

Sie Investieren nachhaltig in Ihre Liegenschaft.

Sie können von Fördergeldern profitieren.

Profitieren Sie von langfristig tiefen Energiekosten.

Erhöhen Sie den Marktwert Ihrer Liegenschaft.


Das Gebäudeprogramm

Das Gebäudeprogramm unterstützt Sie mit Förderbeiträgen, wenn Sie den Energieverbrauch oder den CO 2-Ausstoss Ihrer Liegenschaft vermindern. Gefördert werden bauliche Massnahmen wie:

  • die Wärmedämmung der Gebäudehülle
  • der Ersatz fossiler oder konventionell-elektrischer Heizungen durch Heizsysteme mit erneuerbaren Energien oder durch den Anschluss an ein Wärmenetz  
  • umfassende energetische Sanierungen oder Sanierungen in grösseren Etappen sowie Neubauten im Minergie-P Standard
  • Siehe auch: http://www.dasgebaeudeprogramm.ch


Kantonale Unterschiede

Die Kantone legen individuell fest, welche Massnahmen sie zu welchen Bedingungen fördern. Die Basis dafür bildet das Harmonisierte Fördermodell der Kantone (HFM 2015). Der GEAK Plus (Gebäudeausweis der Kantone) hilft Ihnen bei der vorausschauenden Planung Ihres Bauprojektes und ist teilweise auch Bedingung für den Erhalt von Förderbeiträgen. Beachten Sie die Förderbedingungen Ihres Kantons frühzeitig!

Bedingungen

Die wichtigsten und in allen Kantonen einheitlichen Bedingungen sind:

  • Ihre Liegenschaft wurde vor dem Jahr 2000 erstellt (Datum rechtskräftige Baubewilligung)
  • Nur beheizte Gebäudeteile sind förderberechtigt (Mindesttemperatur 16 Grad. Ausnahme: Ausbau Estrich)
  • Der Beitrag für Ihr Gesuch muss ohne kantonale Zusatzförderung mindestens CHF 3000 betragen
  • Falls Sie für eine Massnahme bereits Fördergelder vom Bund oder Stiftung Klimarappen erhalten, ist diese nicht förderberechtigt. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Ein Baubeginn vor Erhalt der Förderzusage erfolgt auf eigenes Risiko

 



 

In 6 Schritten zum Fördergeld

1. Die kantonale Energieberatungsstelle kontaktieren

Informieren Sie sich vor Beginn des Bauvorhabens bei der Energieberatungsstelle Ihres Kantons. Die Fördermassnahmen undBeiträge variieren je nach Kanton. 
Klären Sie ab, welche Beratungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und ob Sie dafür in Ihrem Kanton finanzielle Unterstützung beantragen können. Klären Sie auch das Vorgehen ab. 

2. Energieberatung einholen 

Es lohnt sich, eine professionelle Energieberatung in Anspruch zu nehmen und/oder einen                         GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone plus Empfehlungen) erstellen zu lassen. Wenden Sie sich dafür an einen unabhängigen Energie- oder GEAK-Experten. Eine Kontaktliste der zertifizierten kantonalen Experten erhalten Sie von der Energieberatungsstelle. Wir empfehlen Ihnen, mindestens zwei Konkurrenzofferten und auch Referenzen einzuholen. 
Ein GEAK Plus beinhaltet nebst vertieften Abklärungen über den baulichen Ist-Zustand ihres Gebäudes auch konkrete Vorschläge für das weitere Vorgehen und den Umfang der Erneuerung, immer basierend auf Ihren Zielen und Ihrem Budget. Der GEAK Plus ist ein ausgezeichnetes Planungsinstrument. GEAK Experte finden

3. Ein Sanierungskonzept erstellen


Legen Sie vor Baubeginn einen gut durchdachten Sanierungsplan fest. Ein solcher umfasst den Sanierungsumfang und die Etappierung. Dabei sollten auch künftige Nutzungsbedürfnisse abgeklärt und eingeplant werden. So lässt sich entscheiden, ob ein Abbruch und Ersatzneubau, eine Teilsanierung oder eine umfassende Erneuerung bzw. eine Sanierung mit Anbau erfolgen soll. Sie können sich auch für einen Standard, zum Beispiel Minergie, entscheiden, oder für einen Wechsel auf erneuerbare Energien. 
Ein umsichtiges Gesamtkonzept bietet zudem Schutz vor Fehlinvestitionen. Im Weiteren ermöglicht es eine detaillierte Budget-Planung und Steueroptimierungen.

4. Fördergeld beantragen 

Beantragen Sie das Fördergeld, sobald ein detailliertes Sanierungskonzept vorliegt. Wichtig ist, dass Sie das Fördergesuch vor Baubeginn einreichen. Neben dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen gibt es weitere interessante Förderangebote. Informationen dazu erhalten Sie bei der kantonalen Energiefachstelle oder unter www.energiefranken.ch

5. Sanieren

Jetzt kann es losgehen mit der Sanierung. 

6.Auszahlung der Fördergelder
Die Fördergelder werden Ihnen nach Abschluss der Sanierung ausbezahlt.

 



Wir wünschen Ihnen eine Erfolgreiche Sanierung!
 

 

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